Hausordnung

Liebe Besuchende,  

wir freuen uns, Euch im DIALOGMUSEUM Frankfurt zu begrüßen. Um allen Gästen gerecht zu werden sowie die Sicherheit der Ausstellung, der Mitarbeitenden und Besucher*innen zu gewährleisten, teilen wir hier einige Regeln. Diese Hausordnung ist für alle Gäste verbindlich und wird mit dem Betreten des Museums bzw. dem Abschluss des Kaufvertrags beim Ticketerwerb anerkannt.  

Unsere Werte 

Wir stehen für eine pluralistische Gesellschaft, in der die Würde jedes Einzelnen unverletzlich ist. Respekt und Wertschätzung bilden die Basis unseres Miteinanders. Jede Art von Belästigung oder Benachteiligung – sei es aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion, ethnischer Zugehörigkeit, sexueller Orientierung, körperlichen oder psychischen Einschränkungen oder anderer individueller Eigenschaften – lehnen wir entschieden ab.

Sämtliche Formen von Gewalt sind verboten.

Hausrecht  

Die Geschäftsführung der DIALOGMUSEUM Frankfurt gGmbH übt im Gebäude des Museums das Hausrecht aus. Eine Übertragung der Ausübung des Hausrechts durch die Geschäftsführung an weitere dazu bevollmächtigte Personen ist möglich. 

Unsere Mitarbeitende sind gehalten, für die Einhaltung der Hausordnung Sorge zu tragen. Bitte leistet daher Folge, wenn Ihr auf Rücksichtnahme hingewiesen werdet.    

Wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass Gäste den Betrieb stören, andere Gäste oder Mitarbeitende belästigen oder diskriminieren oder anderweitig gegen die Hausordnung verstoßen, können die Mitarbeitenden der betreffenden Person den Zutritt verweigern oder sie des Gebäudes verweisen.  

Bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung kann die Geschäftsführung ein dauerhaftes Hausverbot aussprechen.

Das Rauchen und der Konsum von Drogen oder Rauschmitteln ist innerhalb des gesamten Gebäudes untersagt.  

Im Foyer

Wir bitten das Mobiltelefon im Gebäude auf lautlos zu stellen und keine langen, störenden Telefonate zu führen, um allen Gästen einen entspannten Besuch zu ermöglichen.

Essen ist im Foyer nicht gestattet für Ausnahmen bitte das Personal fragen. Für die Aufbewahrung stehen Schließfächer zur Verfügung.

Durchgänge und Notausgänge sind freizuhalten.

In der Ausstellung DIALOG IM DUNKELN 

In der Ausstellung sind alle Gegenstände die Licht erzeugen – wie Uhren, Smartphones usw. – verboten. Nutzt auch für Brillen, Handys, Jacken, Taschen etc. die Schließfächer im Foyer, diese stehen während der gesamten Öffnungszeit des Museums zur Verfügung.

Verboten sind: Feuer, Rauchen, Smartphones und elektronische Geräte, Taschen, Brillen, Kaugummis. Generell alles, was Licht erzeugt.

Evakuierung

Bei Brand und sonstigen Gefahrensituationen muss das Haus ohne Umwege sofort durch die gekennzeichneten Ausgänge verlassen werden. Den Anweisungen der Mitarbeitenden ist unbedingt Folge zu leisten.  

Aufsichtspflicht

Erwachsene Begleiter*innen von Kindern und Jugendlichen, wie zum Beispiel Eltern, Lehrer*innen, Gruppenbegleiter*innen und Erziehungsberechtigte, sind für das angemessene Verhalten aller von ihnen betreuten Personen verantwortlich. Es besteht Aufsichtspflicht. 

Tiere sind im Gebäude nicht gestattet. Es ist nicht möglich, Assistenzhunde in die dunklen Ausstellungsräume mitzunehmen. Laut hessischer TierSchHuV § 5 Anforderungen an das Halten in Räumen und Raumeinheiten: Ein Hund darf nur in Räumen oder Raumeinheiten gehalten werden, bei denen der Einfall von natürlichem Tageslicht sichergestellt ist.

Barrierefreiheit  

Rollstuhlfahrer*innen werden von einer*m zusätzlichen Guide durch die Ausstellung begleitet. Für Menschen, die einen E-Rollstuhl nutzen, ist es erforderlich, in einen unserer hauseigenen mechanischen Rollstühle umzusteigen. Dies gilt auch für Besucher*innen mit Gehhilfen. Kontaktieren Sie uns vor der Buchung ed.muesumgolaidobfsctd-92e1da@enilgnikoob, um Einzelheiten zu besprechen. Wir versuchen, alles Notwendige zu tun, um ein Ausstellungserlebnis zu ermöglichen. Dies gilt für alles, z.B. auch bei Hörbehinderungen, Gehörlosigkeit, Autismus Spektrum, Schwangerschaft etc.

Mehr Informationen in Bezug zu barrierearme Zugänge zum Museum ist auf der Website nachzulesen: https://dialogmuseum.de/barrierefreiheit/

Garderobe  

Schließfächer stehen im Foyer zur Verfügung. Die Aufbewahrung von Koffern ist aus Platzgründen nur eingeschränkt möglich. Für die Garderobe und den Inhalt der Schließfächer wird keine Haftung übernommen.

Bitte Fundsachen beim Besuchsservice im Museumsfoyer abgeben.

Foto- und Filmaufnahmen 

Das Fotografieren und Filmen ist nur im Foyer und den hellen Museumsbereichen gestattet. Das Fotografieren oder Filmen anderer Gäste, der Aufsichten oder von Mitarbeitenden des Museums darf nur mit deren Zustimmung erfolgen.   

Haftung und Videoüberwachung

Bei Missachtung der Hausordnung haften die verantwortlichen Besuchenden für entstandenen Aufwendungen und Schäden. Handlungen wie das absichtliche Beschädigen der Ausstellung (Sachbeschädigung), Diebstahl, Hausfriedensbruch (Verbleiben trotz Hausverbot) oder diskriminierende/rassistische Äußerungen können strafrechtlich verfolgt werden.

Bitte beachten, unsere Räume sind aus Sicherheitsgründen videoüberwacht.

Unsere Videoüberwachung dient dazu, das Hausrecht durchzusetzen, Straftaten zu verhindern und Rechte geltend zu machen, auszuüben oder vor Gericht zu verteidigen. Grundlage dafür ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Für den Fall, dass wir personenbezogene Daten verarbeiten, geschieht das auf der rechtlichen Grundlage von Art. 9 Abs. 2 lit. f) in Verbindung mit der oben genannten Grundlage.

Die aufgezeichneten Daten mit Datum und Uhrzeit werden von der Videoüberwachungsanlage für 7 Tage gespeichert. Danach werden sie automatisch gelöscht.

Personen haben das Recht, sich bestätigen zu lassen, ob ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Sie kann Auskunft über die personenbezogenen Daten sowie weitere Informationen nach Art. 15 DSVGO erhalten. Betroffene Personen können die sofortige Berichtigung unrichtiger Daten zu verlangen. Darunter zählt nach Art. 16 DSGVO auch die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten. Wenn nicht einer der genannten Gründe nach Art. 17 DSGVO zutrifft, können Personen die sofortige Löschung ihrer Daten einfordern. Wenn eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, kann verlangt werden, dass Verwendung der Daten eingeschränkt wird. Nach Art. 21 DSGVO hat die betroffene Person das Recht jederzeit gegen die Verarbeitung der  Daten Widerspruch einzulegen. Die Daten werden dann nicht verarbeitet. Es sei denn es liegen schutzwürdige Gründe vor, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen oder die Verarbeitung dient den oben genannten Gründen der Videoüberwachung. Wenn Personen der Ansicht sind, dass die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gegen die DSVGO verstößt, hat sie gemäß Art. 77 DSGVO das Recht Beschwerde einzureichen. In Hessen werden diese an den hessischen Datenschutzbeauftragten gerichtet (Postfach 3163, 65021 Wiesbaden, E-Mail: ed.nesseh.ztuhcsnetadobfsctd-179b31@elletstsop, www.datenschutz.hessen.de
Telefon: +49 611 1408-0, Telefax: +49 611 1408–900).

Bei Fragen oder Anregungen wenden Sie sich gern an uns: ed.muesumgolaidobfsctd-7020da@ofni
T +49 (0)69 999 999 525

Wir wünschen einen angenehmen Besuch.  

Frankfurt, den 07.04.2026